Allgemeine Geschäftsbedingungen des Instituts für Lehrerfortbildung

 

I. Rechtliche Organisation des Instituts für Lehrerfortbildung

Das Institut für Lehrerfortbildung (im Folgenden: IFL)  ist eine Einrichtung der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Bildung, F.W.B GmbH. Es ist rechtlich unselbständig. Vertragspartner/Anspruchsgegner ist daher die Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Bildung, F.W.B GmbH (Hubertusstraße 3, 40219 Düsseldorf).

Da die Verträge, in die die vorliegenden AGB einbezogen werden, ausschließlich Leistungen des IFL zum Gegenstand haben, wird in diesen AGB einheitlich der Begriff „IFL“ für den Vertragspartner/Anspruchsgegner verwendet.

 

II. Geltungsbereich, fremde AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von dem IFL selbst angebotenen bzw. in Kooperation von ihm begleiteten Veranstaltun­gen (im Folgenden ‚Kurse des IFL‘).

Andere als diese AGB werden nicht Bestandteil des Vertrages, sofern nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt oder mit dem Kunden etwas anderes vereinbart ist.

 

III. Vertragsschluss

1.

Der Vertrag kommt durch das Angebot des Kunden und die Annahme dieses Angebots durch das IFL zustande.

a)

Das Angebot des Kunden liegt grundsätzlich in der Anmeldung des Kunden zu Kursen des IFL. Mit dem Zugang der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Ab­schluss eines Vertrages mit dem IFL ab.

Anmeldungen werden von dem IFL nur berücksichtigt, wenn

  • sie bis spätestens 6 Wochen vor dem Beginn des Kurses                      und
  • in Schriftform oder Textform

bei dem IFL (Am Porscheplatz 1, 45127 Essen, Fax: 0201/946 193 10; Homepage: www.ifl-fortbildung.de, E-Mail: info@ifl-fortbildung.de) eingehen.

Eingehende Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Zugangs berücksichtigt.

b)

Das IFL nimmt das in der Anmeldung des Kunden liegende Angebot in Schrift- oder Textform an. Dazu übersendet das IFL eine Anmeldebestätigung an den Kunden.

Hat der Kunde sich online (per E-Mail oder über die Homepage) zu einem Kurs angemeldet, erhält er zunächst eine Empfangsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Empfangsbestätigung bestätigt das IFL dem Kunden den Eingang seines Angebots (seiner Anmeldung) und gibt die von dem Kunden bei der Anmeldung angegebenen Informationen zur Überprüfung durch den Kunden wieder. Mit der Empfangsbestätigung nimmt das IFL das Angebot des Kunden (noch) nicht an.

 

IV. Leistungen, Kursentgelte, Zahlungen

1.

Die von dem IFL selbst oder in Kooperation mit einem Partner geschuldeten Leistungen vereinbaren das IFL und der Kunde individuell.

Das IFL hält keine Parkplätze vor, der Kunde hat also keinen Anspruch auf die Überlassung eines Parkplatzes.

2.

a)

Es gelten die für die jeweilige Veranstaltung ausgewiesenen Kursentgelte, die mit dem Zustandekommen des Vertrages ohne jeden Abzug fällig werden. Sofern ein Kursentgelt nicht ausgewiesen ist, ist die Teilnahme kostenlos. Ist die Teilnahme an einem Kurs kostenlos, werden Kosten für Unterkunft und Verpflegung von dem IFL übernommen, Fahrtkosten werden nicht erstattet, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

b)

Das Kursentgelt zahlt der Kunde durch Überweisung oder nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats an das IFL durch Einzug des Kursentgeltes durch das IFL. Das gilt nicht für Online-Seminare, die ausschließlich über SEPA-Lastschriften bezahlt werden können.

Das Kursentgelt muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Zugang der Anmeldebestätigung, spätestens jedoch 2 Werktage vor Kursbeginn, von dem Kunden an das IFL gezahlt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Tag des Eingangs des Kursentgeltes auf dem Konto des IFL.

Zahlt der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, gilt Regelung V. 3. dieses Vertrages.

c)

Überweisungen erfolgen unter Verwendung der IBAN DE57 3606 0295 0010 2900 31 (Bank im Bistum Essen eG). Als Verwendungszweck sindder Name des Teilnehmers und die der Anmeldebestätigung zu entnehmende Kursnummeranzugeben.

 

Hat der Kunde dem IFL ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, zieht das IFL das Kursentgelt vom Konto des Kunden ein. Der Einzug erfolgt so frühzeitig, dass das Kursentgelt - in der Regel - 2 Wochen nach dem Zugang der Anmeldebestätigung, spätestens aber 2 Tage vor Kursbeginn auf dem Konto des IFL eingeht. Der Kunde stellt sicher, dass ausreichende Geldmittel auf dem von ihm angegebenen Konto vorhanden sind. Das IFL bemüht sich, den Kunden von dem bevorstehenden Einzug des Kursentgeltes in Kenntnis zu setzen. Einen Anspruch auf eine solche Information hat der Kunde nicht. Erfolgt die Information nicht, kann der Kunde daraus keine Ansprüche ableiten.

 

V. Kündigung/Rücktritt

1.

Für beide Vertragsparteien bestimmt sich das Recht zum Rücktritt/zur Kündigung nach den gesetzlichen Regelungen, soweit nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist.

Der Kunde hat nur dann ein Rücktritts-/ Kündigungsrecht von dem mit ihm geschlossenen Vertrag, wenn dies im Vertrag schriftlich vereinbart wurde oder sich aus dem Gesetz ergibt.

Wurde für die Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rechts zur Kündigung/zum Rücktritt eine Frist vereinbart, erlischt das vertraglich vereinbarte Recht zur Kündigung/zum Rücktritt mit Ablauf dieser Frist. Der Vertrag bleibt in diesem Fall bestehen mit der Folge, dass der Kunde das vereinbarte Kursentgelt auch dann zu zahlen hat, wenn er an dem gebuchten Kurs nicht teilnimmt.

Der Kunde hat den Rücktritt/die Kündigung in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) zu erklären. Die Erklärung ist an das IFL zu richten.

Das bloße Nichterscheinen zu einem Kurs oder Teilen davon stellt keinen Rücktritt/keine Kündigung von dem betreffenden Vertrag dar und entbindet den Kunden daher nicht von der Zahlungsverpflichtung.

2.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück/kündigt er den Vertrag, ohne dass dies vom IFL und/oder seinen Vertretern und Erfüllungsgehilfen oder weder von dem Kunden noch vom IFL zu vertreten ist,hat er dem IFL, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, den das IFL wie folgt bemisst:

  • Kündigung/Rücktritt bis 29 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei,
  • Kündigung/Rücktritt ab 28. Tag vor Kursbeginn: 100 % des vereinbarten Kursentgeltes.

Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.

a)

Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Für das IFL liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn

  • der Kunde das Kursentgelt nicht oder nicht fristgerecht zahlt (vgl. Regelung IV. 2.);
  • der Kunde die Veranstaltung oder deren Ablauf stört oder anderweitig erhebliche Nach­teile für die Durchführung der Veranstaltung zu befürchten sind;
  • der Kunde erheblich oder wiederholt gegen die Hausordnung verstößt;
  • die von dem IFL für den gebuchten Kurs vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird;
  • der von dem IFL für den gebuchten Kurs vorgesehene Referent ersatzlos ausfällt.

b)

Ein wichtiger Grund im vorgenannten Sinn begründet für das IFL auch das Recht zum Rücktritt von dem Vertrag.

c)

Kündigt das IFL den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich aus wichtigem Grund/ tritt das IFL von dem Vertrag mit dem Kunden zurück, berechnen sich die Ansprüche des IFL gegen den Kunden wie in Regelung V. 2. dieses Vertrages bestimmt. Das gilt nicht für den Fall, dass

  • das IFL aus Gründen, die in seine Risikosphäre fallen, den Vertrag kündigt/vom Vertrag zurücktritt, insbesondere weil die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird bzw. der für den gebuchten Kurs vorgesehene Referent ersatzlos ausfällt.
  • der Rücktritt aus Gründen erfolgt, die weder vom Kunden noch vom IFL zu vertreten sind.

 

VI. Haftung

1.

Das IFL haftet für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch das IFL, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des IFL auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

2.

Die gesetzlichen Regelungen zur Haftung bei Einbringung von Sachen bei Gastwirten bleiben unberührt.

3.

Die Haftung für Datenverlust ist beschränkt auf den Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherheitskopien entstanden wäre, es sei denn, der Kunde kann  beweisen, dass der Datenverlust auch bei ordnungsgemäßer Anfertigung von Sicherheitskopien entstanden wäre.

 

VII. Verjährung, Aufrechnung

Ansprüche gegen das IFL verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährung. Das gilt nicht für die Verjährung von Schadenersatzansprüchen.

 

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des IFL aufrechnen. Das gilt nicht, wenn die Forderung des Kunden auf einem konnexen Leistungsanspruch des Kunden beruht, dessen Nichterfüllung das Recht zur Zurückbehaltung für den Kunden gegenüber dem IFL begründen würde.

 

VIII. Datenschutz

Bei der Bearbeitung der Anmeldung der und des Vertrages mit den Kunden werden Daten der Kunden verarbeitet. Der Datenschutz genießt dabei einen besonders hohen Stellenwert. Personenbezogene Daten werden nach den Maßgaben des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG, z. B.: www.katholisches-datenschutzzentrum.de => Recht => Erzbistümer und Bistümer => Bistum Essen => KDG und KDG-Durchführungsverordnung der Diözese Essen) geschützt. Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, haben datenschutzrechtliche Ansprüche gegen und datenschutzrechtliche Rechte gegenüber dem IFL, die der Datenschutzerklärung zu entnehmen sind, die dem Internetauftritt des IFL (www.ifl-fortbildung.de) zu entnehmen ist.

 

IX. Verbraucherschlichtung

Die F.W.B. GmbH/Das IFL ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

X. Schlussbestimmungen

1.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

2.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

3.

Es gilt deutsches Recht, die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

4.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten die betreffenden gesetzlichen Vorschriften.

5.

Vertragssprache ist Deutsch.

 

XI. Widerrufsrecht

Verbraucher (= jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, vgl. § 13 BGB) haben das folgende Widerrufsrecht:

 

 

 

 

Widerrufsbelehrung

 

 

Widerrufsbelehrung

 

 

 

 

Widerrufsrecht

 

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

 

Um Ihr Widerrufsrecht  auszuüben,  müssen Sie uns (Institut  für Lehrerfortbildung, Am Porscheplatz 1 in 45127 Essen, Tel. Nr. 02 01 I 94 61 93 - 0, Fax-Nr.  02 01 I 94 61

93 - 10, e-mail  info@ifl-fortbildung.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

 

 

 

Folgen des Widerrufs

 

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,  die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,  günstigste Standardlieferung  gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung  verwenden

wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung  Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen  während  der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu

dem Zeitpunkt,  zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen  Dienstleistungen entspricht.

 

 

 

 

Ende  der Widerrufsbelehrung

 

 

 

Organisatorische Hinweise

Allgemeine Hinweise

Durch Teilnahme an Veranstaltungen des Instituts für Lehrerfortbildung können Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen an Schulen in Nordrhein-Westfalen ihre dienstrechtliche Verpflichtung zur Fortbildung erfüllen.

Sonderurlaubsregelung

Lehrkräften, die an den Veranstaltungen des Instituts für Lehrerfortbildung teilneh­men wollen, wird hierzu Sonderurlaub von bis zu 5 (bzw. 6) Arbeitstagen gewährt. In besonderen Ausnahmefällen können bis zu 10 (bzw. 12) Arbeitstage bewilligt werden (§ 4 SUrlV).

Für den Erwerb einer Fakultas im Fach Katholische Religionslehre kann Sonderur­laub unter Belassung der Dienstbezüge bis zu vier Wochen im Urlaubsjahr erteilt werden.

Dies ergibt sich aus der Vereinbarung über kirchliche Lehrerfortbildung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den (Erz-)Bistümern vom 22.1.1985 (BASS 20 - 53 Nr. 5) sowie aus dem Runderlass des Kultusministeriums vom 28.7.1987 über Fort- und Weiterbildungsangebote weiterer Träger (BASS 20 - 23 Nr. 3).

Aufgrund der Vereinbarung über kirchliche Lehrerfortbildung vom 22.1.1985 sind alle Veranstaltungen des Instituts für Lehrerfortbildung als geeignete Maßnahmen der Lehrerfort- und -weiterbildung anerkannt. Einer zusätzlichen Anerkennung einzelner Veranstaltungen durch die zuständige Schulaufsichts­behörde bedarf es nicht (vgl. RdErl. d. KM vom 28.7.1987, GABl. NW S. 495).

Das Einverständnis des Dienstherrn mit der Teilnahme an einer Veranstaltung des Instituts für Lehrerfortbildung bzw. die Gewährung von Sonderurlaub ist rechtzeitig auf dem Dienstwege zu beantragen. Lehrerinnen und Lehrer im Ersatzschuldienst stellen ihren Antrag bei der Schulleitung und dem Schulträger.

Unfallschutz

Sofern die besuchte Fortbildungsveranstaltung im Zusammenhang mit den eigentli­chen Dienstaufgaben der Lehrerin oder des Lehrers steht, besteht für beamtete Lehrkräfte Dienstunfallschutz nach Maßgabe des § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Beamtenver­sorgungsgesetzes. Im Übrigen richtet sich der Dienstunfallschutz nach den Vor­schriften der Reichsversicherungsordnung (vgl. Vereinbarung über kirchliche Lehrerfortbildung vom 22.1.1985 und Bekanntmachung des Kultusministers vom 4.3.1985, Az. IV B 2-08-40-519/85, GABl. NW S. 206 f.). Zum 1. Januar 1997 wurde das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung von der Reichsversicherungsordnung in das neue ‚Siebte Buch Sozialgesetzbuch‘ (SGB VII) überführt.

Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaft und Bildung F.W.B. GmbH haftet daher den Teilnehmern von Veranstaltungen des Instituts für Lehrerfortbildung gegenüber nur subsidiär und nur für Vorsatz und grobe Fahrläs­sigkeit.

Studientage

Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, zum Zwecke kollegiumsinterner Fortbil­dung einen Studientag einzurichten. Termine für schulinterne Kurse können auch für die letzte Woche der großen Ferien angefragt werden. Die Durchführung ab­rufbarer Kurse kann bei der Institutsleitung beantragt werden.