WEITERBILDUNG

Die Kooperation zwischen dem Land NRW und dem im Auftrag der fünf katholischen (Erz-)Bistümer arbeitenden IfL ist auf dem Gebiet des schulischen Religionsunterrichts besonders eng. Denn gemäß Art. 7, Abs. 3 des Grundgesetzes ist der Religionsunterricht ein vom Staat garantiertes ordentliches Schulfach.

Der Religionsunterricht kann allerdings nur dann sichergestellt werden, wenn genügend Lehrer*innen bereit sind, ihn aus ihrer christlichen Überzeugung heraus zu erteilen. Die Zahl der universitär ausgebildeten Kolleg*innen reicht indes nicht aus, um den derzeitigen wie künftigen Bedarf zu decken. Die Neueinstellungen bleiben auch aktuell hinter der Zahl der in den Ruhestand versetzten Lehrer*innen zurück. Die Schulen in NRW brauchen also weitere interessierte Lehrer*innen, damit das für den Einzelnen wie für die Gesellschaft so wichtige Schulfach erteilt werden kann.

Diesem Bedarf kommt die Möglichkeit einer Berufsbegleitenden Weiterbildung im IfL nach. Kolleg*innen verschiedenster Schulformen, die nicht zuletzt aus einem persönlichen und gläubigen Engagement diese Möglichkeit nutzen, erhalten somit eine Qualifikation, die erweiterte pädagogische Wirkungsmöglichkeiten erlaubt und den Religionsunterricht für die Zukunft sichern hilft.

Die Qualität des Religionsunterrichtes entscheidet sich dabei an der Persönlichkeit und Professionalität der Religionslehrer*innen, sprich: an deren theologischem Wissen, an ihrer pädagogisch-didaktischen Kompetenz sowie an ihrem persönlichen Engagement. Hier setzen die beiden Möglichkeiten der Weiterbildung im IfL an - zwei Kursformate, die sich an zeitlichem Umfang, curricularem Zuschnitt und anvisiertem Abschluss deutlich voneinander unterscheiden.

Beide - Studienkurse wie Zertifikatskurse - wollen dabei auf unterschiedliche Weise die Voraussetzungen schaffen für eine theologisch und pädagogisch verantwortliche Erteilung des katholischen Religionsunterrichts in Ihrer Schulform. Dazu wird den Kursteilnehmer*innen der von der Kirche bezeugte christliche Glauben in seiner biblischen, historischen, systematischen und praktischen Dimension in wissenschaftlicher Reflexion erschlossen. Es geht dabei stets um die Auseinandersetzung mit der (historischen und gegenwärtigen) Wirklichkeit von Welt und Mensch im Horizont des Glaubens. M.a.W. es wird ein theologisch fundierter, didaktisch und methodisch kompetenter Religionsunterricht angezielt, der sich dem Ideal einer korrelativen Bezogenheit von Glauben und Leben ebenso verpflichtet weiß wie dem Ineinander von fachwissenschaftlichem Bezug und praktischer Schülerorientierung.

Maßgebend für Zielsetzung und Selbstverständnis des Faches Katholische Religionslehre ist auch in der Weiterbildung des IfL neben dem für die jeweilige Schulform und -stufe genehmigten Lehrplan der Beschluss "Der Religionsunterricht in der Schule" der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. November 1974, der Beschlusstext der Deutschen Bischofskonferenz "Die bildende Kraft des Religionsunterrichts" vom 27. September 1996 sowie die Schrift "Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen" der deutschen Bischöfe vom 16. Februar 2005.

 

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