Weiterbildung

Zertifikatskurse für das Fach Katholische Religionslehre

Zertifikatskurse werden in NRW im Rahmen der Qualifikationserweiterung angeboten zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in Mangelfächern (vgl. Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 27.04.2004, BASS 20-22, Nr. 8).
Zertifikatskurse für das Fach Katholische Religionslehre werden vom IfL Essen in Abstimmung mit der Landesregierung und den jeweils zuständigen Bezirksregierungen sowie in Absprache mit den (Erz-)Bistümern in NRW durchgeführt (vgl. Runderlass des Kultusministeriums vom 20.09.1990. BASS 20-22, Nr. 21). Diese Zertifikatskurse richten sich an Lehrerinnen und Lehrer, die das Fach Katholische Religionslehre unterrichten möchten, hierfür aber keine Lehrbefähigung haben. Der Erwerb des Zertifikats bewirkt für die Absolventinnen und Absolventen nicht die staatliche Fakultas und damit nicht den Erwerb eines Lehramtes (und hat somit auch keine laufbahnrechtlichen Konsequenzen), wohl aber die staatliche Unterrichtserlaubnis und damit die fachliche Voraussetzung für die Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis. Die Absolventen/innen erwerben somit die Berechtigung, katholischen Religionsunterricht zu erteilen.

Kursinhalte
Zertifikatskurse vermitteln Inhalte aus allen Bereichen der Katholischen Theologie (biblische, historische, systematische und praktische Theologie einschließlich der Fachdidaktik).

Umfang und Dauer
Die Zertifikatskurse dauern ein Schuljahr und haben einen Umfang von 320 Stunden.
Die Kurse werden in sequentieller Form jeweils an einem Studientag einer jeden Schulwoche durchgeführt. Es wird davon ausgegangen, dass die Teilnehmer/innen am Kurstag nicht unterrichtlich eingesetzt werden. Neben den wöchentlichen Veranstaltungen gibt es ggf. ein bis zwei zweitägige Kompaktveranstaltungen oder Studientage (samstags).

Teilnahmevoraussetzungen
Der Zertifikatskurs richtet sich ausschließlich an Lehrerinnen und Lehrer, die Inhaber/innen eines ordentlichen Lehramtes an einer Schule des Landes Nordrhein-Westfalen für die jeweilige Schulform und in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis sind oder als Vorgriffs-Angestellte/r die spätere Entfristung zugesagt bekommen haben oder denen eine Festanstellung zugesagt wurde.
Es können nur die Kollegen/innen an einem Kurs teilnehmen, denen das für den Schulort zuständige (Erz-)Bischöfliche Generalvikariat eine vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis bzw. ein gleichwertiges Dokument ausgestellt hat.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf ca. 20 Personen, gegebenenfalls ist daher eine Auswahl unter den Bewerbungen notwendig.

Entlastungsstunden
Entlastungsstunden: Die Teilnehmer/innen erhalten eine Unterrichtsentlastung. Die Höhe der Entlastung beträgt für Grund-, Förder-, Haupt- und Realschule 5 Stunden, für Sekundar-, Gemeinschafts-, Gesamtschule, Gymnasium und Berufskolleg 4 Stunden.

Reisekosten
Die Kursteilnehmer/innen rechnen ihre Reisekosten nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes über das IfL Essen ab.

Ziel und Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss des Zertifikatskurses wird von der zuständigen Bezirksregierung das Zertifikat ausgestellt, in dem staatlicherseits eine unbefristete Unterrichtserlaubnis erteilt wird. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an mindestens 80% der Kursveranstaltungen.
Das Zertifikat ist die Voraussetzung dafür, dass nach Abschluss des Kurses auch kirchlicherseits vom zuständigen (Erz-)Bistum eine unbefristete Kirchliche Unterrichtserlaubnis ausgesprochen wird.

Anmeldeverfahren
Die Anmeldung zum Zertifikatskurs erfolgt beim Institut für Lehrerfortbildung in Essen. Anmeldeunterlagen können dort schriftlich angefordert werden oder auf unserer Homepage heruntergeladen werden. Den Anmeldunterlagen ist auch das weitere Verfahren (Einholung der Zustimmung der Schulleitung und gegebenenfalls des Schulamtes) zu entnehmen.
Die Bewerber/innen müssen rechtzeitig einen Antrag auf Erteilung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis an die Schulabteilung des für den Dienstort (Schulort) zuständigen (Erz-)Bistums richten und dem IfL dann diese Erlaubnis bzw. ein gleichwertiges Dokument zusenden. Das Vorliegen dieser Erlaubnis ist Voraussetzung für die Zulassung zum Zertifikatskurs.
Das Institut für Lehrerfortbildung meldet die Bewerber/innen nach Prüfung der formalen Voraussetzungen in Absprache mit dem jeweiligen (Erz-)Bistum der zuständigen Bezirksregierung. Diese stellt die Abkömmlichkeit fest, lädt gegebenenfalls die Bewerber/innen auf dem Dienstweg ein, erteilt die Dienstreisegenehmigung und teilt die Höhe der Entlastungsstunden mit.


Es stehen Ihnen zur persönlichen Beratung folgende Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung:

 

Bereich

Region

Dozent/in

Primarstufe

Rheinland

Dr. Rita Müller-Fieberg

r.mueller-fieberg@ifl-fortbildung.de

Primarstufe

Westfalen

Dr. Petra Lillmeier

p.lillmeier@ifl-fortbildung.de

Sekundarstufe I

Gesamt NRW

Dr. Paul Rulands

p.rulands@ifl-fortbildung.de

Sekundarstufe I

Gesamt NRW

Kristin Konrad

k.konrad@ifl-fortbildung.de

Berufskolleg

Gesamt NRW

N. N.

 

Förderschule

In Primarstufe integriert

siehe oben